Strafverteidigung

Wurde gegen Sie ein Straf­verfahren eingeleitet, ist das eine außer­gewöhnliche Belastungs­situation: Ob Ladung zur Beschuldigten­vernehmung, über­raschende Haus­durch­suchung oder Ver­haftung – stets gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und schnellstmöglich sach- und fach­kundige anwalt­liche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Generell gilt: Je früher Sie mich mandatieren, umso größer sind meine Möglichkeiten, das Verfahren aktiv und zu Ihren Gunsten mitzugestalten.

Als Ihre Verteidigerin lege ich mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht und Erörterung der Sach- und Rechtslage ein realistisches Verteidigungsziel fest und entwickle in Hinblick hierauf eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.

Ob durch eine anschließende Verteidigererklärung zum Tatvorwurf, Beweisanträge oder durch das persönliche Gespräch mit Verfahrens­beteiligten – meine Tätigkeit ist stets auf den optimalen Verfahrensausgang ausgerichtet.

Insofern prüfe ich im Rahmen der Verteidigung, ob Gründe vorgebracht werden können, die Ihr Handeln rechtfertigen oder in rechtlicher Hinsicht entschuldigen, wie es beispielsweise bei Notwehr oder der Nothilfe der Fall ist. Oft stellt sich auch die Frage der eingeschränkten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit, z.B. wegen starken Alkohol- bzw. Drogenkonsums, einer psychischen Störung oder einer psychiatrischen Erkrankung.

Bestehende Möglichkeiten, mit denen Sie die Höhe einer Geld- oder Freiheitsstrafe positiv beeinflussen, oder die Voraussetzungen für einer Strafaussetzung zur Bewährung schaffen können, zeige ich Ihnen auf. Zudem erhalten Sie von mir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Einschätzung der Sachlage und Beweissituation, der bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten und eine realistische Prognose zum Verfahrensausgang.

Fairness, Verlässlichkeit, und die Begegnung auf Augenhöhe ist mir im Umgang und in der Zusammenarbeit mit meinen Mandanten besonders wichtig.

Sie benötigen einen Strafverteidiger? Kontaktieren Sie mich unter 089/5419 400-50.