Kosten Wer einen Anwalt beauftragen will oder beauftragen muss, möchte die zu erwartenden Kosten dafür möglichst genau kennen. Je nachdem welche Art der Unterstützung Sie von mir wünschen bzw. benötigen, gestalten sich die Kosten unterschiedlich. Erstberatung Benötigen Sie in einem ersten Schritt oder grundsätzlich nur anwaltlichen Rat oder eine Rechtsauskunft, um z. B. eine bestimmte Situation rechtlich besser einschätzen zu können, ist das zum Festpreis möglich. Die Kosten für eine sog. anwaltliche Erstberatung betragen bei einer Beratungsdauer von bis zu einer Stunde € 190,00 zuzüglich MwSt. Sollte es später dazu kommen, dass Sie mich als Ihre Anwältin bzw. Strafverteidigerin mandatieren, wird dieser Betrag auf die Vergütung angerechnet, also von dem weiteren Honorar in Abzug gebracht. Wahlverteidigung Bei einer Wahlverteidigung vereinbare ich mit Ihnen auf Grundlage von § 3a RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) eine verbindliche Vergütung in Form eines Stundenhonorars, eines Pauschalhonorars oder eine Kombination aus beidem – bevor ich für Sie als Strafverteidigerin aktiv werde. Damit haben Sie stets absolute Kostensicherheit und -klarheit. Maßgeblich für die Wahl des Vergütungsmodells und der Höhe des Honorars sind der sachliche und zu investierende zeitliche Umfang, die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit Ihres Falles sowie die persönliche und wirtschaftliche Tragweite des Verfahrens. Pflichtverteidigung Ich stehe Mandanten als Strafverteidigerin auch als Pflichtverteidigerin zur Seite. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen einer Pflichtverteidigung haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen im Strafverfahren ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Berna Behmoaram Rechtsanwältin, Strafverteidigerin, Fachanwältin für Strafrecht mehr erfahren