Kosten

Wer einen Anwalt beauftragen will oder beauftragen muss, möchte die zu erwartenden Kosten dafür möglichst genau kennen. Je nachdem welche Art der Unter­stützung Sie von mir wünschen bzw. benötigen, gestalten sich die Kosten unterschiedlich.

Erstberatung

Benötigen Sie in einem ersten Schritt oder grundsätzlich nur anwaltlichen Rat oder eine Rechts­auskunft, um z. B. eine bestimmte Situation rechtlich besser einschätzen zu können, ist das zum Festpreis möglich. Die Kosten für eine sog. anwaltliche Erst­beratung betragen bei einer Beratungs­dauer von bis zu einer Stunde € 190,00 zuzüglich MwSt. Sollte es später dazu kommen, dass Sie mich als Ihre Anwältin bzw. Strafverteidigerin mandatieren, wird dieser Betrag auf die Vergütung angerechnet, also von dem weiteren Honorar in Abzug gebracht.

Wahlverteidigung

Bei einer Wahlverteidigung vereinbare ich mit Ihnen auf Grundlage von § 3a RVG (Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz) eine verbindliche Vergütung in Form eines Stunden­honorars, eines Pauschal­honorars oder eine Kombination aus beidem – bevor ich für Sie als Strafverteidigerin aktiv werde. Damit haben Sie stets absolute Kosten­sicherheit und -klarheit.

Maßgeblich für die Wahl des Vergütungs­modells und der Höhe des Honorars sind der sachliche und zu investierende zeitliche Umfang, die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit Ihres Falles sowie die persönliche und wirtschaftliche Tragweite des Verfahrens.

Pflichtverteidigung

Ich stehe Mandanten als Strafverteidigerin auch als Pflicht­verteidigerin zur Seite. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen einer Pflicht­verteidigung haben Sie einen Rechts­anspruch darauf, dass Ihnen im Straf­verfahren ein Pflicht­verteidiger beigeordnet wird.