Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
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Bereits der Schwerpunkt meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München lag auf den Bereichen Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug.
Nachdem ich das erste juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt hatte, war ich als Rechtsreferendarin u.a. bei der Regierung von Oberbayern tätig und erhielt bei der Staatsanwaltschaft München II Einblicke in die internen Verfahrensabläufe und Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden. Neben der Ausbildung im Rechtsreferendariat arbeitete ich, wie bereits während des Studiums, aktiv in einer renommierten Münchner Strafrechtskanzlei. So konnte ich bereits frühzeitig meine praktischen Kenntnisse in der Strafverteidigung erweitern und vertiefen. Nach dem Referendariat legte ich 2006 in München die zweite Juristische Staatsprüfung mit Erfolg ab.
Anfang 2007 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und arbeite seitdem als Strafverteidigerin. Mit Urkunde vom 25.11.2010 wurde mir der Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen – aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Straf- und Strafprozessrecht.
Ich bin in allen Bereichen des Strafrechts im erstinstanzlichen Verfahren, der Berufung und der Revision tätig. Als Strafverteidigerin liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit – neben der Beratung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden – in der umfassenden Vertretung Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter bzw. Geschädigter im Strafverfahren sowie Betroffener im Sicherungsverfahren.
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