Nebenklage

Für Geschädigte ist es meines Erachtens nach sinnvoll, sich eines Rechtsanwalts bzw. einer Strafverteidigerin zu bedienen. Das gilt nicht nur aus Gründen der Waffengleichheit zum Täter, der einen Verteidiger an seiner Seite hat. Nach meiner Erfahrung leiden Opfer von Straftaten häufig an einer tatbedingten Traumatisierung. Darüber hinaus verunsichert oftmals bereits der Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Neben der psychischen Beistandsleistung kann ich Ihnen als Rechtsanwältin die Abläufe im Verfahren erklären und Ihnen Ihre Rechte im Rahmen einer Nebenklage im Strafverfahren aufzeigen.

Ich stehe Ihnen insofern gerne unterstützend zur Verfügung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und für eine Vernehmung einen Zeugenbeistand benötigen, oder Sie im Strafverfahren als Nebenkläger(in) auftreten wollen. Als Nebenklage­vertreterin habe ich das Recht auf Einsicht­nahme in die staatsanwalt­schaftliche Ermittlungs­akte, kann als Prozessbeteiligte an der gesamten Haupt­verhandlung teilnehmen, Erklärungen abgeben, den Angeklagten, Zeugen und etwaige Sachverständige befragen und Anträge, z.B. auf Ausschluss der Öffentlichkeit, stellen.

Darüber hinaus kann ich als Nebenklage-Vertreterin Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeld­ansprüche geltend machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das vermeidet ein zweites, zivilrechtliches Verfahren und ermöglicht es dem Opfer, nach Rechtskraft des Strafurteils mit der Angelegenheit abzuschließen.

Sie wollen als Nebenkläger auftreten und benötigen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich unter 089 / 12 66 73 0